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10 Jahre Investitionen in die Beseitigung von Umweltschäden

Im Zuge der Wiedervereinigung der beiden „Deutschlands“ begann eine wirtschaftliche und soziale Phase der Neuausrichtung im Land Mecklenburg-Vorpommern. Dabei wurde deutlich, in welchem Umfang die zahlreichen industriell, gewerblich aber auch landwirtschaftlich genutzten Flächen ohne Rücksicht auf Umwelt und Natur der sozialistischen Planerfüllung „geopfert“ wurden. Die gemeinsam mit Land und Bund begonnene Sicherung und Sanierung altlastenbehafteter Flächen (Deponien, Industriegrundstücke, Hafenflächen usw.) erforderte ein aufwendiges Abstimmungsszenario zwischen Land und Bund.

Dabei war allen am Wirtschaftsleben und für wirtschaftliche Entwicklung Verantwortlichen bewusst, dass die ökologischen Altlasten ein wesentliches Investitionshemmnis für die Erhaltung und Schaffung von Arbeitsplätzen darstellt.

Zur Bewältigung der vereinigungsbedingten ökologischen Altlastenaufgaben haben sich der Bund und die neuen Bundesländer, einschließlich des Landes Berlin, 1992 auf eine gemeinsame Finanzierung dieser Aufgaben verständigt. Die Verständigung erfolgte im Verwaltungsabkommen über die Regelung der Finanzierung der ökologischen Altlasten vom 01. Dezember 1992 (zuletzt geändert am 01.01.1995 (VAAltlastenfinanzierung)).

Am 20. Dezember 2002 hat das Land Mecklenburg-Vorpommern mit dem Bund einen Generalvertrag über die abschließende Finanzierung der ökologischen Altlasten in Mecklenburg-Vorpommern geschlossen. Im Rahmen des Generalvertrages erfolgte auch eine Übertragung von belasteten Liegenschaften aus Bundesbesitz an das Land.

Der Bund hat mit diesem Generalvertrag seine Verpflichtung zur Sicherung, der Sanierung, Gefahrenbeseitigung altlastenbehafteter Flächen dem Land übertragen und mit einer Vermögensübertragung von rund 46 Mio € seinen Bundesanteil abgegolten.

Dieser Generalvertrag über die Finanzierung der ökologischen Altlasten in M-V (Altlastenpauschalierung) sieht die 60 %-ige Mitfinanzierung des Bundes aus dem Verwaltungsabkommen, Umweltrahmengesetz 1990 zu Lasten des übertragenen Vermögens vor. Im Rahmen dieser Lasten- und Vermögensübertragung übernimmt das Land M-V die ehemalige Bundesgesellschaft GSN 2 Grundstückssanierungsgesellschaft Nordost mbH (GSN), Berlin, mit 418 Liegenschaften vornehmlich Altlasten- und Altlastenverdachtsflächen aus ehemaligem TLG- und BVVG-Bestand im Lande M-V. Das Land M-V übernimmt dabei die GSN als personallose Gesellschaft.

Der Bund hatte zuvor die GSN im Jahr 2000 als regionale Altlastengesellschaft für das Landesgebiet Mecklenburg-Vorpommern gegründet und diese mit einem Eigenkapital von 17,9 Mio. € zur Abdeckung der Grundstückskosten und bestehenden Altlastenrisiken ausgestattet. Dieses Eigenkapital ist eingebettet in der Gesamtsumme zur Finanzierung aller Maßnahmen aus dem Generalvertrag über die abschließende Finanzierung der ökologischen Altlasten.

Mit diesen Vereinbarungen hat das Land Mecklenburg-Vorpommern als Eigentümer von Altablagerungsflächen und Altstandorten der GSN-Liegenschaften sich auch zur Aufgabe gestellt, industrielle Brachflächen zu sanieren und in den Wirtschaftskreislauf wieder einzuordnen.

Das Land Mecklenburg-Vorpommern hat die vom Bund übertragenen Liegenschaften und bereitgestellten Finanzmittel in ein Sondervermögen „Sanierung ökologischer Altlasten in Mecklenburg-Vorpommern“ – errichtet durch Gesetz vom 14.April 2003 – eingebracht.

Die Laufzeit des Generalvertrages liegt bei mindestens 10 Jahren (vorerst bis Jahr 2013). Eine abschließende Laufzeitbegrenzung gibt es nicht.

2004 wird der GAA - Gesellschaft für Abfallwirtschaft und Altlasten MecklenburgVorpommern mbH (GAA) die Bewirtschaftung des Sondervermögens und der GSN mit ihren Altlasten- und Altlastenverdachtsflächen übertragen.

Die Summe im Generalvertrag beträgt insgesamt 46,1 Mio. € und dient der Finanzierungsverpflichtung für Maßnahmen zur Gefahrenabwehr aus den öffentlichrechtlichen Freistellungen des Umweltrahmengesetzes von 1990 (rund 600 Freistellungsverfahren von Investoren) und zur Abdeckung der Grundstückskosten und bestehender Altlastenrisiken auf GSN-Liegenschaften.

Das jährliche Maßnahmevolumen liegt bei rund 5 Mio. €, finanziert zu 60 % aus dem Sondervermögen und durch den Kofinanzierungsanteil des Landes mit 40 %, der mit den Haushaltsbeschlüssen jährlich bereitgestellt wird.

Die GAA verfolgt als Geschäftsbesorgerin Rahmen ihrer Bewirtschaftungsfunktion folgende Arbeitsschritte für die GSN-Liegenschaften:
  • Feststellen der Ausgangsbelastungen im Boden und im Grundwasser (altlastenbezogene Gefährdungsabschätzungen)
  • Entwicklung von Konzepten bei Notwendigkeit sowohl für weitere Untersuchungen (Eingrenzungen der Schadstoffbelastungen) als auch für
    nachfolgende Sanierungen
  • Abriss und Rückbau von baufälliger Substanz, Beräumung von Liegenschaften
  • Erschließung von verwertbaren Liegenschaften, Entwicklung von Nutzungskonzepten
  • Rückführung dieser Liegenschaften in den Wirtschaftskreislauf

Das Land hat im Rahmen des Generalvertrages insgesamt 418 Liegenschaften mit einer Fläche von 1.038 ha übernommen (10,38 Mio m2).

Der Schwerpunkt zu Beginn der Bewirtschaftung der Liegenschaften lag in der „Identifizierung“ der altlastenbehafteten übernommenen Liegenschaften; der
Nachweisführung von Eigentum, Nutzung und Flächengröße sowie in der Verkehrssicherung.

Zum Ende des Jahres 2012 befinden sich noch 174 Liegenschaften mit einer Fläche von 391 ha im Bestand. Ziel ist es, bis 2015, etwa 50 % dieses Bestandes zu
verwerten.

Die von der GAA erzielten Veräußerungserlöse aus der Verwertung von Liegenschaften belaufen sich bis zum Jahr 2012 auf rund 2,5 Mio Euro.

Die Hauptaufgabe der GAA ist die Bewirtschaftung des Sondervermögens.
Das umfasst nicht allein die Verwaltung der übernommenen Grundstücke, sondern insbesondere die Begleitung aller notwendigen Maßnahmen unter der Maßgabe größtmöglicher Wirtschaftlichkeit.

Alle Schritte erfolgen in enger Abstimmung mit den zuständigen Freistellungsbehörden und unter fachlicher Kontrolle des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz.

Die Aufgabenschwerpunkte der vergangenen Jahre waren
  • die Sanierung des Fettbeckens des ehemaligen Lederwerkes in Neustadt Glewe im Jahr 2011 mit Kosten von 4,2 Mio €
  • die Sanierung des ehemaligen Gaswerkes in Neubrandenburg im Jahr 2011 mit Kosten von etwa 2,5 Mio €
  • die Sicherung und Sanierung des ehemaligen Gaswerks in Rostock im Jahr 2012 mit Kosten von 4,7 Mio €
  • der Rückbau und die Altlastensanierung der ehemaligen Teerpappenfabrik und Heizöltanklager in Wismar in den Jahren 2004 bis 2005 mit Kosten von
    715 T€
  • die Sanierung des Grundwassers am Standort der ehemaligen Chemischen Reinigung in Güstrow (seit Beginn im Jahr 2003 bisher 2,4 Mio €)
  • der Rückbau und die Altlastensanierung des ehemaligen Waschmittelwerkes LINDA in Schwerin in den Jahren 2005 bis 2006 mit Kosten von 263 T€
  • der Rückbau und die Altlastensanierung der ehemaligen chemischen Reinigung in Schwerin, Wismarsche Straße in den Jahren 2008 bis 2009 mit
    Kosten von 156 T€
  • die Sanierung der ehemaligen Schadstoffdeponie in Bobitz-Dalliendorf in den Jahren 2010 bis 2011 mit Kosten von rund 1,5 Mio €
  • Sanierung von Standorten der Erdölindustrie in den Bergwerksfeldern Grimmen, Reinkenhagen, Richtenberg, Kirchdorf, Darß mit insgesamt 71 Bohrplätzen
  • Sanierung von 13 Tanklagern und 26 Tankstellenstandorten

Damit sind die Verpflichtungen für das Land und auch die Aufgabe für die GAA nur annähernd erfasst.

In den nächsten Jahren werden insbesondere der Rückbau und die Sanierung
  • von Erdöl- und Erdgasförderstellen in den Feldern Lütow-Krummin, Bansin, Mesekenhagen und Heringsdorf
  • von Tanklagern in Bützow, Grabow und Ribnitz-Damgarten und 12 Tankstellenstandorten
  • der ehemaligen Gaswerksstandorte in Anklam, Demmin, Woldegk und Friedland
  • der Liegenschaften ehemaliger Industrie- und Gewerbestandorte in Rostock (Vereinigter Norddeutscher Chemiehandel, Bitumenverarbeitung, Rotex) und Greifswald (Nachrichtenelektronik Greifswald) des LHKW-Schadens auf dem ehemaligen VENOC-Betriebsgelände
  • der ehemaligen Bitumenverarbeitung in Rostock
  • des ehemaligen Standortes Osmose Gelbensande
  • der ehemaligen Teer- und Mineralölverarbeitung Grabow
  • die Rekultivierung der Altablagerung ehemalige Bauschuttdeponie in Papendorf
  • die Sicherung und Rekultivierung der ehemaligen Kommunaldeponie in Hagenow
  • des MKW-Schadens auf dem Gelände des ehemaligen Tanklagers in Neubrandenburg