Sie sind hier

Geschäftsbereich II

Grundlagen für den Geschäftsbereich II

Allgemein Verwaltungsabkommen / Generalvertrag

Zur Bewältigung der vereinigungsbedingten ökologischen Altlastenaufgaben haben der Bund und die Treuhandanstalt / Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben (THA/BvS) sich mit den Ländern 1992 auf eine gemeinsame Finanzierung dieser Aufgabe verständigt. Es wurde ein „Verwaltungsabkommen über die Regelung der Finanzierung der ökologischen Altlasten“ vom 01.12.1992, zuletzt geändert am 10.01.1995 (VA-Altlastenfinanzierung) vereinbart.

Das Land Mecklenburg-Vorpommern hat mit der BvS den „Generalvertrag über die abschließende Finanzierung der ökologischen Altlasten in Mecklenburg-Vorpommern“ (nachfolgend: Generalvertrag) vom 20.12.2002 geschlossen. Mit diesem Vertrag und der Zahlung eines Pauschalbetrages an das Land sind die finanziellen Verpflichtungen der BvS und des Bundes aus dem o.g. Verwaltungsabkommen und aus Privatisierungsverträgen über die Veräußerung ehemaliger Unternehmen der Treuhandanstalt abgegolten.

Damit geht die Zuständigkeit für die weitere Umsetzung der VA-Altlastenfinanzierung auf das Land M-V über, ohne dass ein weiteres Einvernehmen mit Bund und BvS erforderlich ist.

GSN

Die BvS hatte zur Erledigung der bundesseitigen Altlastenaufgaben aus dem VA-Altlastenfinanzierung in M-V die GSN Grundstückssanierungsgesellschaft Nordost mbH (GSN) gegründet, die die Interessen des Bundes bei der Bewältigung der noch anstehenden Sanierungsaufgaben wahrnehmen sollte.

Die GSN verfügt gegenwärtig noch über zwei ehemalige Bundesliegenschaften in unterschiedlicher Flächengröße im Land M-V.

Bestandteil des Generalvertrages war auch die Übernahme der GSN durch das Land M-V als alleiniger Gesellschafter.

Sondervermögen

Zur Erfüllung der Finanzierungsverpflichtungen aus dem Generalvertrag vom 20.12.2002 einschließlich der öffentlich-rechtlichen Freistellungsverpflichtungen hat das Land durch das Gesetz über die Errichtung des Sondervermögens „Sanierung ökologischer Altlasten in Mecklenburg-Vorpommern“ vom 14.04.2003 (GSÖA-M-V; GVOBl. M-V S. 234) ein Sondervermögen gemäß § 26 Abs. 2 Landeshaushaltsordnung Mecklenburg-Vorpommern (LHO M-V) geschaffen.

Die Bewirtschaftung des Sondervermögens obliegt entsprechend diesem Gesetz dem Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern.

Die Bewirtschaftungsbefugnis wurde durch einen Geschäftsbesorgungsvertrag auf die GAA übertragen.

Dienstleistungen der GAA

Das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern (LM M-V) hat die landeseigene GAA - Gesellschaft für Abfallwirtschaft und Altlasten mbH (GAA) mit der Umsetzung des Generalvertrages beauftragt.

Da die GSN personallos ist, fungiert die GAA als Geschäftsbesorgerin sowohl für das LM M-V als auch für die GSN.
Die GAA hat mit der vertragsgemäßen Bewirtschaftung des Sondervermögens am 1. Januar 2004 begonnen.

Praktische Umsetzung des Generalvertrages

Freistellung von der Altlastenhaftung nach Umweltrahmengesetz (URaG)

Die GAA koordiniert die praktische Umsetzung von altlastenbezogenen Sanierungsmaßnahmen zur Gefahrenabwehr gemäß URaG, die sich aus den Verpflichtungen des Verwaltungsabkommens „Altlastenfinanzierung“ sowie Verpflichtungen des Landes M-V ergeben.

Die notwendigen Maßnahmen führt der nach URaG freigestellte Investor durch, der damit Projektträger für die Planung, Untersuchung und Sanierung ist.

Laufzeit

Die ursprüngliche Laufzeit des Generalvertrages lag bei mindestens 10 Jahren (2003 - 2013). Eine abschließende Laufzeitbegrenzung gibt es nicht, da die positiven Freistellungsbescheide und somit die Refinanzierungsverpflichtungen des Landes weiterhin ihre Gültigkeit besitzen.

Maßnahmenkatalog

Die Maßnahmen werden und wurden nach folgender Rangordnung abgearbeitet:

  • Rückbau von ehemaligen Bohrpunkten und Auskofferung und Wiedernutzbarmachung von Bohrschlammgruben der Firma Erdgas/Erdöl Gommern – EEG
  • Rückbau und Boden bzw. Grundwassersanierung auf Standorten von Tanklagern und Tankstellen des Unternehmens TOTAL
  • Sanierung alter Gaswerkstandorte und anderer Unternehmensstandorte ehemaliger Treuhandbetriebe (Boden und Grundwasser)
Fachliches und Finanzielles Jahresvolumen Maßnahmen:
  • Projektcontrolling
  • Grundwasser - Monitoring
  • Altlastenuntersuchungen
  • Sanierungsplanung und Altlastensanierung

Für diese Maßnahmen steht ein jährliches Finanzvolumen von ca. 5 Mio. Euro zur Verfügung. Die GAA steht hier für einen wirtschaftlichen, sinnvollen und zweckmäßigen Mitteleinsatz ein.